AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

ROWI-MED Fachgroßhandels GmbH

STAND: 07.09.2015

1. Vertragliche Grundlagen

1.1 Vertragsparteien des Vertrages ist die ROWI-MED GmbH (nachfolgend auch „wir“) und der Kunde. Wir sind berechtigt, zur Erfüllung unserer Leistungen auch Dritte einzusetzen; solche Dritte sind nicht Vertragspartei.

1.2 Unser Angebot richtet sich nur an Kunden, die Unternehmer sind (§ 14 BGB), nicht an Verbraucher (§ 13 BGB). Unternehmer i.S.v. § 14 BGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt; eine rechtsfähige Personengesellschaft ist eine Personengesellschaft, die mit der Fähigkeit ausgestattet ist, Rechte zu erwerben und Verbindlichkeiten einzugehen. Verbraucher i.S.v. § 13 BGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

1.3 Der Abschluss eines Vertrages unterliegt ausschließlich diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: „AGB“). Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Von unseren AGB abweichende Regelungen werden nur dann Vertragsinhalt, wenn wir dies ausdrücklich in Textform bestätigen. Die Erbringung unserer Leistungen in Kenntnis abweichender Regelungen stellt keine solche ausdrückliche Bestätigung dar. Im Einzelfall getroffene individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden haben stets Vorrang vor unseren AGB.

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1.4 Der Abschluss von Verträgen und die Kommunikation zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten zwischen uns und dem Kunden erfolgen ausschließlich in deutscher Sprache (Vertragssprache).

1.5 Wir sind nur bereit, einen Vertrag mit einem Kunden abzuschließen, wenn zumindest folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

– Die vom Kunden ausgewählte Ware ist in unserem Warenbestand verfügbar.

– Ein Brutto-Mindestbestellwert i.H.v. 25,- EUR ist erreicht.

– Der Kunde ist Unternehmer i.S.v. § 14 BGB und hat uns dies auf unser Verlangen nachgewiesen.

– Der Kunde hat seinen Sitz in der Bundesrepublik Deutschland und hat uns auf unser Verlangen sowohl eine Lieferanschrift als auch eine Rechnungsanschrift innerhalb der Bundesrepublik Deutschland mitgeteilt. Postfachadressen und Packstationen sind keine tauglichen Lieferanschriften.

– Wenn der Vertragsschluss über ein Online-Formular auf unserer Web-Site erfolgt: Der Kunde verfügt über ein E-Mail-Postfach und hat uns seine E-Mail-Adresse mitgeteilt.

2. Zustandekommen des Vertrages

2.1 Unser Waren- und Leistungsangebot stellt lediglich eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden dar, einen Antrag zum Abschluss eines Vertrages abzugeben („Bestellung“).

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2.2.1 Der Kunde kann aus unserem Angebot ein Produkt oder mehrere Produkte auswählen und diese durch unser Bestellsystem aktivieren.

2.2.3 Wir stellen dem Kunden angemessene, wirksame und zugängliche technische Mittel zur Verfügung, mit deren Hilfe der Kunde Eingabefehler vor Abgabe seiner Bestellung erkennen und berichtigen kann. Vor dem Absenden seiner Bestellung kann der Kunde durch einen Klick auf der Schaltfläche mit einem vergleichbaren Symbol die Bestelldaten einsehen oder ändern.

2.2.4 Nach dem Absenden der Bestellung erhält der Kunde per E-Mail von uns eine Auftragsbestätigung die den Inhalt der Bestellung des Kunden wiedergibt.

2.2.5 Der Vertrag kommt erst durch den Zugang unserer Auftragsbestätigung beim Kunden zustande. Wir erklären die Annahme durch eine per E-Mail übersandte Auftragsbestätigung. Wir sind berechtigt, die Bestellung des Kunden bis zum Ablauf des siebten Kalendertages nach Abgabe der Bestellung durch den Kunden anzunehmen. Ein Schweigen von uns auf die Bestellung des Kunden stellt keine Annahme dar.

2.3 Sind bei der Bestellung mehrerer Waren nicht alle ausgewählten Waren verfügbar, so sind wir berechtigt, eine Annahme der Bestellung nur in Bezug auf die verfügbaren Waren zu erklären. Wenn wir während der Bearbeitung der Bestellung feststellen, dass eine bestellte Ware nicht verfügbar ist, informieren wir den Kunden darüber.

3. Informationen zu unseren Waren und Leistungen

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3.1 Die Beschreibung einer Ware auf unsere Homepage stellt lediglich eine Beschaffenheitsangabe dar, nicht aber eine Garantie. Abbildungen der zum Verkauf angebotenen Ware sind lediglich beispielhaft und werden nicht Vertragsinhalt.

3.2 Wir behalten uns in der Präsentation unserer Waren Angaben zur Verfügbarkeit der Waren, zur Zahlungsweise, zu den Versandkosten und zur Lieferfrist vor.

3.3 Die Wirksamkeit einer Garantie für eine Ware setzt voraus, dass wir eine solche ausdrücklich vereinbart und durch Verwendung des Wortes „Garantie“ ausdrücklich als solche gekennzeichnet haben. Individuelle Abreden haben Vorrang. Die gesetzlichen Rechte des Kunden werden durch eine Garantie nicht eingeschränkt.

4. Pflichten der Parteien

4.1 Durch den Kaufvertrag über die Lieferung der bestellten Ware werden wir verpflichtet, dem Kunden diese Ware zu übergeben und das Eigentum an dieser Ware zu verschaffen.

4.2 Der Kunde ist verpflichtet, uns den vereinbarten Kaufpreis sowie – soweit vereinbart – die Versandkosten zu zahlen und die gekaufte Ware abzunehmen.

4.3 Es obliegt dem Kunden, vor der Anwendung der Ware die zugehörige Produktinformation aufmerksam zu lesen und die Ware mit der gebotenen Sorgfalt anzuwenden, insbesondere wenn von der Ware Gefahren für die Gesundheit des Kunden oder von Dritten ausgehen können.

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5. Lieferung

5.1 Die Lieferung der Ware erfolgt an die vom Kunden angegebene Lieferanschrift. Der Kunde ist nur berechtigt, eine Lieferanschrift innerhalb der Bundesrepublik Deutschland zu bestimmen.

5.2 Wir sind berechtigt, mit der Lieferung der Ware ein Versandunternehmen unserer Wahl zu beauftragen sowie die Versandart und Verpackung nach billigem Ermessen zu bestimmen. Alle Verpackungen, die nicht ausdrücklich als Leihverpackungen bezeichnet sind, werden nicht zurückgenommen

5.3 Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht auf den Kunden über, sobald wir die Ware dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert haben. Verzögert sich der Versand oder die Übergabe infolge eines Umstandes, dessen Ursache beim Kunden liegt, geht die Gefahr von dem Tag an auf den Kunden über, an dem die Ware versandbereit ist und wir dies dem Kunden angezeigt haben.

5.4 Zur Erfüllung des Anspruchs auf Lieferung von Waren, die zwar in einer Bestellung zusammengefasst sind, aber im Rahmen des jeweiligen vertraglichen Bestimmungszwecks getrennt verwendbar sind, sind wir berechtigt, die Waren getrennt zu versenden. Dadurch verursachte zusätzliche Versandkosten tragen wir, nicht der Kunde. Im Übrigen sind wir nur zu Teillieferungen berechtigt, wenn die Teillieferung für den Kunden im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist, die Lieferung der restlichen bestellten Ware sichergestellt ist und dem Kunden hierdurch kein erheblicher Mehraufwand oder zusätzliche Kosten entstehen, es sei denn, wir erklären uns zur Übernahme dieser Kosten bereit.

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5.5 Zusagen über genaue Liefertermine sind nur bei ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung durch uns verbindlich.

5.6 Wenn wir mit der Lieferung in Verzug geraten, so hat uns der Kunde eine angemessene Nachfrist zu setzen, die zwei Wochen nicht unterschreiten darf. Erst nach erfolglosem Ablauf dieser Nachfrist ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

5.7 Wenn die vom Kunden in der Bestellung bezeichnete Ware nicht verfügbar ist, teilen wir dies dem Kunden unverzüglich mit. Bei einer Verzögerung der Lieferung von mehr als zwei Wochen sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Eventuell bereits geleistete Zahlungen des Kunden werden wir unverzüglich erstatten.

5.8 Wenn wir infolge höherer Gewalt die in der Bestellung bezeichnete Ware dem Kunden nicht rechtzeitig liefern können, informieren wir den Kunden unverzüglich hierüber und teilen ihm zugleich eine nach den Umständen angemessene neue Lieferfrist mit. Können wir die Ware auch innerhalb der neuen Lieferfrist infolge höherer Gewalt nicht liefern, so sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Eventuell bereits geleistete Zahlungen des Kunden werden wir unverzüglich erstatten. Ein von uns zu vertretendes Ereignis stellt keine höhere Gewalt dar.

6. Verpackungsentsorgung

6.1 Verpackungsentsorgung über eine Branchenlösung (§ 6 Abs. 2 VerpackV)

6.2 Der Kunde bestätigt hiermit, dass er – als den privaten Haushaltungen gleichgestellte Anfallstelle gemäß § 3 Abs. 11 Satz 2 und 3 VerpackV – im Hinblick auf alle von uns ab dem 01. Januar 2015 gelieferten und bei ihm anfallenden Verkaufsverpackungen der in unserem Auftrag eingerichteten Branchenlösung beitritt und sich daran beteiligt.

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6.3 Ziffer 1.1. gilt nicht, wenn und soweit der Kunde der Teilnahme an der Branchenlösung aktiv widerspricht.

7. Zahlung

7.1 Alle in unserer Warenpräsentation und in der Auftragsbestätigung angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Versandkosten werden – soweit solche vereinbart sind – gesondert angegeben.

7.2 Lieferanten, Versandunternehmen, Reisende und Verkaufsfahrer sind zur Entgegennahme von Zahlungen nur ermächtigt, wenn sie dem Kunden eine entsprechende Inkassovollmacht von uns vorlegen.

7.3 Kommt der Kunde mit seiner Zahlung in Verzug, steht uns nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften ein Anspruch auf Verzugszinsen zu. Die Geltendmachung weiterer Schäden bleibt vorbehalten.

8. Recht zur Aufrechnung und Zurückbehaltung

8.1 Der Kunde kann – ohne vertragliche Beschränkung nach den gesetzlichen Vorschriften – aus einem Vertrag resultierende und auf Zahlung gerichtete Ansprüche wegen Nichterfüllung unserer Leistungspflicht gegen unseren Anspruch auf Zahlung der vereinbarten Vergütung aufrechnen. Andere als die in Satz 1 aufgeführten Ansprüche kann der Kunde gegen Ansprüche von uns nur aufrechnen, soweit sie unbestritten oder rechtlich festgestellt oder entscheidungsreif sind.

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8.2 Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

9. Eigentumsvorbehalt

9.1 Die Ware verbleibt bis zur vollständigen Begleichung aller Ansprüche von uns gegen den Kunden im Eigentum von uns (§ 449 BGB).

9.2 Der Kunde ist widerruflich berechtigt, die Ware im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsgangs zu veräußern. Jede andere Verfügung, insbesondere eine Verpfändung, Sicherungsübereignung oder Überlassung im Tauschweg, ist nicht gestattet. Von dritter Seite vorgenommene Pfändung sowie jede andere Beeinträchtigung der Rechte an der im Eigentum von uns stehenden Lieferung ist uns unverzüglich anzuzeigen. Der Kunde tritt uns schon jetzt alle ihm aus der Weiterveräußerung und der Geschäftsbeziehung zu seinen Abnehmern im Zusammenhang mit der Weiterveräußerung zustehenden Forderungen mit Nebenrechten ab. Für den Fall, dass die Lieferung vom Kunden zusammen mit anderen, uns nicht gehörenden Waren verkauft wird, gilt die Abtretung der Kaufpreisforderung nur in Höhe des Wertes der Lieferung.

9.3 Kommt der Kunde mit seiner Zahlungspflicht gegenüber uns in Verzug oder verletzt er eine der sich aus dem vereinbarten Eigentumsvorbehalt ergebenden Pflichten oder wird über sein Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet, so sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Außerdem werden die gesamten Forderungen, die uns gegenüber dem Kunden zustehen, sofort zur Zahlung fällig, auch soweit Wechsel mit späterer Fälligkeit laufen oder nach den vorliegenden Geschäftsbedingungen Zahlungsziele eingeräumt sind.

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9.4 Wird die gesamte Restschuld nicht sofort bezahlt, so sind wir berechtigt, sofort die Herausgabe der Ware unter Ausschluss jeglicher Zurückbehaltungsrechte zu verlangen. Alle durch die Wiederinbesitznahme der Ware entstehenden Kosten, insbesondere Transport und Prüfung, trägt der Kunde. Wir sind in diesem Fall berechtigt, nach vorheriger Ankündigung unbeschadet der Zahlungsverpflichtung des Kunden den wieder in Besitz genommenen Kaufgegenstand nebst Zubehör durch freihändigen Verkauf bestmöglich zu verwerten. Nach Abzug der Kosten wird der Erlös dem Kunden auf seine Gesamtschuld gutgeschrieben.

10. Rechte des Kunden bei Mängeln der Ware

10.1 Dem Kunden stehen die gesetzlichen Rechte bei Mängeln der Ware zu, soweit nichts Abweichendes vereinbart ist.

10.2 Ist der Kauf für beide Teile ein Handelsgeschäft, findet § 377 HGB mit folgender Maßgabe Anwendung:

Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Übersendung sorgfältig zu untersuchen. Die gelieferte Ware gilt als vom Kunden genehmigt, wenn ein Mangel uns nicht (i) im Falle von offensichtlichen Mängeln innerhalb von drei Werktagen nach Lieferung der Ware an den Kunden oder (ii) sonst innerhalb von drei Werktagen ab dem Zeitpunkt, zu dem der Kunde den Mangel bei Untersuchung der Ware entdecken konnte, angezeigt wird. Die Anzeige des Kunden bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Textform (§ 126b BGB).

10.3 Im Falle eines Mangels der Ware sind wir nach unserer Wahl, die wir innerhalb angemessener Frist treffen werden, zunächst zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt.

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10.4 Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder die für die Nacherfüllung vom Kunden zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist, kann der Kunde nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften vom Kaufvertrag zurücktreten oder die Vergütung angemessen mindern. Bei einem unerheblichen Mangel besteht jedoch kein Rücktrittsrecht.

10.5 Schadensersatzansprüche sind nach Maßgabe von Ziffer 11 und Ziffer 12 beschränkt; dies gilt auch für Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen.

11. Unsere Haftung

11.1 Wir haften ohne vertragliche Beschränkung nach den gesetzlichen Vorschriften

– für Schäden, die auf einer Verletzung einer von uns übernommenen Garantie beruhen;

– wegen Vorsatzes;

– für Schäden, die darauf beruhen, dass wir einen Mangel arglistig verschwiegen haben;

– für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von uns oder sonst auf vorsätzlichem oder fahrlässigem Verhalten eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von uns beruhen;

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– für andere als die unter Spiegelstrich 4 aufgeführten Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von uns oder sonst auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von uns beruhen;

– nach dem Produkthaftungsgesetz.

11.2 In anderen als den in Ziffer 11.1 aufgeführten Fällen ist die Haftung von uns auf den Ersatz des vertragstypischen und vorhersehbaren Schadens beschränkt, soweit der Schaden auf einer fahrlässigen Verletzung von wesentlichen Pflichten durch uns oder durch einen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von uns beruht. Wesentlich sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf.

11.3 In anderen als den in Ziffer 11.1 und Ziffer 11.2 aufgeführten Fällen ist die Haftung wegen Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

11.4 Der Einwand des Mitverschuldens bleibt unberührt.

11.5 Die vorstehenden Bestimmungen zur Haftungsbeschränkung gelten für alle vertraglichen und außervertraglichen Schadensersatzansprüche gegen uns unabhängig von ihrem Rechtsgrund sowie entsprechend für die Haftung von uns auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen.

12. Verjährung

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12.1 Ohne vertragliche Beschränkung nach den gesetzlichen Vorschriften verjähren

a) Ansprüche des Kunden gegen uns bei Haftung wegen Vorsatzes;

b) Ansprüche des Kunden gegen uns wegen Mängeln der Ware, soweit wir den Mangel arglistig verschwiegen haben oder soweit wir für die Beschaffenheit der Ware eine Garantie übernommen haben;

c) Ansprüche des Kunden gegen uns wegen Mängeln der Ware, wenn der Mangel in einem dinglichen Recht eines Dritten, auf Grund dessen Herausgabe der Ware verlangt werden kann, besteht;

d) Ansprüche im Lieferantenregress bei Endlieferung an einen Verbraucher (§ 479 BGB);

e) Ansprüche des Kunden auf Ersatz von Schäden

– die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von uns oder sonst auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von uns beruhen;

– aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von uns oder sonst auf vorsätzlichem oder fahrlässigem Verhalten eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von uns beruhen;

– nach dem Produkthaftungsgesetz.

12.2 In anderen als den in Ziffer 12.1 aufgeführten Fällen beträgt die Verjährungsfrist für Ansprüche des Kunden wegen Sachmängeln der Ware ein Jahr ab Ablieferung der Ware.

13. Allgemeine Bestimmungen

13.1 Verträge zwischen uns und dem Kunden unterliegen deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

13.2 Erfüllungsort für alle sich aus dem Vertragsverhältnis zwischen uns und dem Kunden ergebenden Verpflichtungen ist Paderborn.

13.3 Gerichtsstand für alle sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergebenden Streitigkeiten zwischen uns und Kunden, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen sind, ist nach unserer Wahl der Sitz des Kunden oder der Sitz von uns. Für Klagen gegen uns ist der Sitz von uns ausschließlicher Gerichtsstand. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände einschließlich § 689 Abs. 2 ZPO bleiben von Satz 1 und Satz 2 unserer AGB unberührt.

13.4 Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages werden zu Nachweiszwecken in Textform (§ 126b BGB) niedergelegt. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Klausel.

13.5 Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages oder dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages davon nicht berührt. Soweit der Vertrag oder diese AGB Regelungslücken enthalten, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Vertragsparteien nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages und de